Ob grüne Welle für Radfahrende oder einfache Buchung von On-Demand-Diensten, für den Aufruf wird die 2020 ausgelaufene Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ neu aufgelegt und weiterentwickelt:
- Die Antragsberechtigung wird auf alle deutschen Städte und Gemeinden erweitert. Zuvor waren dies nur Kommunen mit hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Werten.
- Die Förderquote wird mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Kommunen auf 65 bis 80 % angehoben.
- Der Einstieg in die Beantragung der Mittel wird erleichtert. Kommunen brauchen im ersten Schritt des Verfahrens lediglich ihre Projektskizzen einreichen.
Zu den geförderten Digitalisierungsprojekten gehören z.B. Maßnahmen zur Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- oder Meteorologie-Daten, für intelligentes Verkehrsmanagement, für Multimodalität und Vernetzung, zur Entwicklung von Mobilitätsplattformen (lückenloses anbieterübergreifendes Routing und Ticketing, für Ride-Sharing- /On-Demand-Dienste), oder für effiziente City-Logistik.
Der Förderaufruf startet am 23. Mai. Die Skizzen können bis zum 17. Juli 2022 dieses Jahres eingereicht werden. Projekte müssen bis Ende 2024 umgesetzt werden. Alle Informationen unter bmdv.bund.de/dkv.