In vier Schritten zur RAD.SH Mitgliedschaft

Es ist ganz einfach! Unser Wegweiser „Rad.SH – Wie werde ich Mitglied“ führt Sie Schritt für Schritt zur Mitgliedschaft.

Erforderlich sind:


Wer kann Mitglied werden?

Die ordentliche Mitgliedschaft steht offen für:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Ämter
  • Kommunale Zweckverbände, Eigenbetriebe und Gesellschaften
  • Gemeinsame Kommunalunternehmen

Die außerordentliche Mitgliedschaft steht offen für:

  • Für Organisationen und Gesellschaften, die von kommunalen Gebietskörperschaften, Ämtern, kommunalen Zweckverbänden, Eigenbetrieben oder gemeinsamen Kommunalunternehmen beauftragt sind
  • Touristische Organisationen
  • Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern

Die Fördermitgliedschaft steht offen für:

  • Alle natürlichen und juristischen Personen

Mitgliedsbeiträge (Jahresbeitrag)

  • bis 5.000 Einwohner 500 Euro
  • 5.001 bis 10.000 Einwohner 750 Euro
  • 10.001 bis 20.000 Einwohner 1.000 Euro
  • 20.001 bis 50.000 Einwohner 2.000 Euro
  • 50.001 bis 100.000 Einwohner 3.000 Euro
  • ab 100.001 Einwohner 4.000 Euro

Mitgliedsbeitrag Außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder

  • Nach Beschluss des Vorstands