Die Bedingungen für eine Förderung:
Auf Antrag (Hier geht es zur Vorlage) gewährt RAD.SH Zuwendungen zur Übernahme der Teilnehmergebühren an der Kampagne STADTRADELN des Jahres 2022 des Vereins Klima-Bündnis für kreisfreie Städte, Landkreise und bis zu 20 kreisangehörigen Städten und Gemeinden pro Kreis aus Schleswig-Holstein. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen dabei zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne STADTRADELN durchführen.
- Städte und Gemeinden, die unabhängig von ihrem Landkreis an STADTRADELN teilnehmen, erhalten keine eigene Förderung.
- Soweit Landkreise sich nicht zur Teilnahme an STADTRADELN beim Klima-Bündnis anmelden, können dessen kreisangehörigen Städte und Gemeinden keine eigene Förderung erhalten.
- Informationen zur Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis gibt es hier.
Die Frist für die Anmeldung der Kreise und kreisfreie Städte bei der RAD.SH beginnt am 1. April, Anmeldeschluss ist der 30. Juli. Der Zeitraum für die Umsetzung der 3-wöchigen Aktion STADTRADELN innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise wird von diesen selbständig festgelegt und erfolgt erst nach Bewilligung RAD.SH.
Informationen zu den Teilnahmebedingungen des Vereins Klima-Bündnis an der Kampagne STADTRADELN sind hier ersichtlich.
Für die Begünstigten ergeht ein Bewilligungsbescheid von RAD.SH.
Das Klima-Bündnis erstellt nach Abschluss der Kampagne STADTRADELN eine Rechnung über die Teilnahmegebühr an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Beitragsrechnung des Vereins Klima-Bündnis gilt als Verwendungsnachweis und ist mit dem Mittelabruf bei RAD.SH einzureichen.