Die Kampagne STADTRADELN wird bereits seit mehr als 10 Jahren bundesweit und in vielen Kommunen Schleswig-Holsteins durchgeführt. STADTRADELN ist ein Wettbewerb, bei dem es darum geht, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. RAD.SH unterstützt seine Mitgliedskommunen bei der Umsetzung der Kampagne.

2024/2025: Förderung für Kreise und Kommunen

Dank einer Förderung des MEKUN kann RAD.SH wieder wie in den letzten Jahren die Teilnahmegebühren übernehmen. (Achtung: Da der Haushalt in SH noch nicht verabschiedet ist, ist diese Aussage nicht rechtlich bindend.)

Alle Kreise und kreisfreien Städte aus Schleswig-Holstein nehmen voraussichtlich teil. Wenn Sie als Kommune die Förderung erhalten möchten, setzen Sie sich vor der Anmeldung bei Stadtradeln mit Ihrem Kreis in Verbindung. Fragen Sie uns ggf. nach den Kontaktdaten.

Die Bedingungen für eine Förderung:

Auf Antrag (Musterantrag) gewährt RAD.SH Zuwendungen zur Übernahme der Teilnehmergebühren an der Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis für kreisfreie Städte, Landkreise und bis zu 20 kreisangehörigen Städten und Gemeinden pro Kreis aus Schleswig-Holstein. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden müssen dabei zeitgleich mit ihrem Landkreis die Kampagne STADTRADELN durchführen.

  • Städte und Gemeinden, die unabhängig von ihrem Landkreis an STADTRADELN teilnehmen, erhalten keine eigene Förderung.
  • Soweit Landkreise sich nicht zur Teilnahme an STADTRADELN beim Klima-Bündnis anmelden, können dessen kreisangehörigen Städte und Gemeinden keine eigene Förderung erhalten.
  • Informationen zur Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis gibt es hier.

Die Frist für die Anmeldung der Kreise und kreisfreie Städte bei der RAD.SH beginnt am 1. April, Anmeldeschluss ist der 31. Juli. Der Zeitraum für die Umsetzung der 3-wöchigen Aktion STADTRADELN innerhalb der kreisfreien Städte und Kreise wird von diesen selbständig festgelegt und erfolgt erst nach Bewilligung RAD.SH.

Informationen zu den Teilnahmebedingungen des Klima-Bündnis an der Kampagne STADTRADELN sind hier ersichtlich.

Für die Begünstigten ergeht ein Bewilligungsbescheid von RAD.SH.

Das Klima-Bündnis erstellt nach Abschluss der Kampagne STADTRADELN eine Rechnung über die Teilnahmegebühr an die kreisfreien Städte und Landkreise. Diese Beitragsrechnung des Klima-Bündnis gilt als Verwendungsnachweis und ist mit dem Mittelabruf bei RAD.SH einzureichen.

Weitere Infos / FAQ

  • Wichtig für Kommunen: Bitte melden Sie sich nicht eigenständig an. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie gemeinsam mit dem Kreis teilnehmen.
  • WIchtig für Kreise: Die Frist für die Antragsstellung bei der RAD.SH endet am 31. Juli. Der Antrag muss rechtzeitig durch die Kreise oder die kreisfreien Städte vor dem 21-tägigen STADTRADELN-Zeitraum in den Kommunen gestellt werden.
  • Die Förderung erfolgt auf Brutto-Basis.
  • Den Musterantrag von RAD.SH müssen nur Kreise und kreisfreien Städte ausfüllen.
  • Ämter können sich wie Kommunen beim Kreis anmelden und können dann auch die Förderung über den Kreis erhalten.

Nur für RAD.SH Mitglieder

Mitgliedskommunen von RAD.SH erhalten die Teilnahmegebühren erstattet, wenn der Kreis nicht teilnimmt. Bitte vorher bei uns melden. Da diese Förderung nicht über das MEKUN läuft, muss der Antrag nicht ausgefüllt werden.

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