Die Ergebnisse zeigen, dass bei allen Regelverstößen mit zunehmender Höhe der Sanktionen die subjektiv eingeschätzte Wahrscheinlichkeit, die Regelverstöße zu begehen sinkt. Mit einer Verschärfung der Sanktionen für Regelverstöße kann also ein erheblicher Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet werden.
Bei einigen Regelverstößen haben die Sanktionsverschärfungen eine geringe wahrgenommene Kontrolldichte teilweise oder vollständig „kompensiert“. D.h. die Effekte bei geringer Kontrolldichte und Sanktionsverschärfungen waren vergleichbar mit dem Effekt bei hoher Kontrolldichte und derzeit geltenden Sanktionen.
Genauer heißt es zum Radverkehr (S. 94):
Bei Fahrrad- und Pedelec-Fahrer:innen erscheint aufgrund der oben erläuterten „Kompensierbarkeit“ einer geringen Entdeckungswahrscheinlichkeit durch die Art und Höhe der Sanktionen eine Sanktionsverschärfung für folgende spezifische Regelübertretungen zielführend: „Radfahren entgegen der Fahrtrichtung (linke Seite)“ und „Radfahren auf dem Gehweg“. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit einer stärkeren Regelbefolgung erhöht werden. Auch bei den Delikten „Handynutzung“, „Rotlichtverstoß (Ampel < 1 Sekunde lang Rot)“ und „Rotlichtverstoß verschärft (Ampel > 1 Sekunde lang Rot)“ sind durch eine Verschärfung der Sanktionen auch bei geringer Entdeckungswahrscheinlichkeit Verbesserungen der Regelbefolgung zu erwarten, allerdings weniger stark.