Das Urteil des OVG Bremen in Sachen Gehwegparken bestätigt als wichtigsten Punkt den drittschützenden Charakter der StVO für Menschen, die die Gehwege nutzen – d.h. eine Stadt mit ihren Verkehrs- und Ordnungsbehörden kann nicht mehr einfach das illegale Gehwegparken ignorieren. Es läßt aber auch der Verkehrsbehörde in Bremen einen Ermessensspielraum, wie das Problem angegangen werden kann.
Eine recht allgemeinverständliche Bewertung des Urteils (Tweet des Rechtsanwaltes Olaf Dilling):
Mein Eindruck, dass die Entscheidung Fußgängerrechte stärkt, indem sie Drittschutz der Regeln über Halten und Parken annimmt und Leichtigkeit des Fußverkehrs als Schutzgut ausdrücklich anerkennt. Dass Gehwegparken rechtswidrig ist, wird i.Ü. vorausgesetzt. Insgesamt ist es eine Entscheidung, die Fußgängerrechte stärkt. Dass das Gericht nicht zu dem Ergebnis kommt, dass die Behörde (sofort) einschreiten muss, liegt daran, dass sie angesichts der stadtweiten Problematik annimmt, dass die Behörde ihre Tätigkeit priorisieren muss. Quelle
Es bleibt also zum einen die Frage der Mindeststandards. Hier hat das Gericht gesagt, dass bei (eher durchgängig) verbleibenden Gehwegbreiten unter 1,50 die Grenze der Zumutbarkeit unterschritten wird und auch Sanktionen erwartet werden: . (das Gericht hat) eine unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung der Gehwege bejaht, weil in ihren Straßen durch das aufgesetzte Parken Restgehwegbreiten von weniger als 1,50 m auf annähend der gesamten Länge der vorhandenen Gehwege verbleiben. Ein Begegnungsverkehr ist hier nicht mehr möglich.“
Damit sollte aber nicht der Umkehrschluss einhergehen, dass eine (gegenüber den Regelwerken untermaßige) Gehwegbreite von 1,50 m als Planungsgrundlage ausreichen würde.
Zum anderen: die Umsetzungsgeschwindigkeit der zu treffenden Maßnahmen ist nicht genau definiert – aber „Der Verweis auf ein Konzept wird aber die Ermessensentscheidung nur solange tragen, wie dieses auch tatsächlich und nachvollziehbar umgesetzt wird“
Ob eine der Parteien eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht beantragen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.
Berichte zum Hintergrund:
Lösungskonzepte zum Gehweg-Parken: Viel Ärger im Findorffer Beirat – buten un binnen
Siehe auch unseren Beitrag vom Januar.