Parken auf Gehwegen: Bremer Urteil lässt viele Fragen offen

Das Urteil des OVG Bremen in Sachen Gehwegparken bestätigt als wichtigsten Punkt den drittschützenden Charakter der StVO für Menschen, die die Gehwege nutzen – d.h. eine Stadt mit ihren Verkehrs- und Ordnungsbehörden kann nicht mehr einfach das illegale Gehwegparken ignorieren. Es läßt aber auch der Verkehrsbehörde in Bremen einen Ermessensspielraum, wie das Problem angegangen werden…