Um den Radtourismus und den Radverkehr in Freizeit und Alltag zu stärken, soll das nationale touristische Radnetz weiterentwickelt werden. Mit dem neuen Bundes-Programm werden infrastrukturelle Maßnahmen für das Radnetz und dessen Vermarktung gefördert. In Schleswig-Holstein betrifft dies folgende Radfernwege:
- D1 – Nordseeküstenradweg
- D2 – Ostseeküstenradweg
- D7 – Ochsenweg (nur Westroute)
- D10 – Elberadweg
- Iron-Curtain-Trail-Streckenabschnitte im Kreis Herzogtum Lauenburg und der Hansestadt Lübeck
Eckpunkte der Förderung
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- Zustandserfassung der vorhandenen Infrastruktur (sofern nicht durch das Land übernommen)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Oberflächenbeschaffenheit oder der Ausbaubreite
- Schaffung einer einheitlichen Wegweisung
- Erforderliche Streckenverlegungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
- Bau von Raststätten mit neuen modernen Standards aus dem Bereich Digitales und E-Mobilität
- Fahrradabstellanlagen
- Marketingmaßnahmen
Wie hoch ist die Förderung?
Anträge, die bis zum 31.12.2021 durch den Bund bewilligt werden, können mit bis zu 80 Prozent Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben rechnen. Finanzschwache Kommunen sogar mit bis zu 100 Prozent Förderung.
Wenn nach 2021 noch Fördermittel verfügbar sind, liegen die Förderquoten in den darauffolgenden Jahren bei 75 Prozent bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen. Kofinanzierung mit EU-, Landes- und Drittmitteln sind zulässig, nicht aber mit anderen Bundesförderprogrammen
Zum Infoprogramm des Landes: InfoSH_Ausbau_Radnetz_Deutschland