Voraussichtlich am 09.08.2021 wird die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht. Da die Anträge in diesem Kalenderjahr bis Ende August zu stellen sind, veröffentlicht RAD.SH die Richtlinie und das Antragsmuster als Vorabinfo. Kommunen können so bis zur offiziellen Veröffentlichung der Richtlinie mögliche Anträge vorbereiten.
RAD.SH bietet allen Kommunnen und Kreisen aus Schleswig-Holstein eine direkte und persönliche Antragsberatung an. Wenden Sie sich direkt an Carsten Massau, RAD.SH, Tel. 0174 1673073, carsten.massau@rad.sh. Für Mitte August ist zudem eine digitale Frage- und Antwortstunde zu der Richtlinie und zu den Anträgen geplant. WIr werden Sie rechtzeitig informieren.
Richtlinie Stadt und Land Radverkehr
Höhe der Förderung und Inhalte
Kommunen, die in diesem Jahr Ihre Projekte einreichen, haben die Chance, noch von der erhöhten Förderquote von 80% (90 % für finanzschwache Kommunen) zu profitieren. Danach gilt bis zum Ende des Programms am 31.12.2023 ein Regelfördersatz von bis zu 75 Prozent.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen in Schleswig-Holstein insbesondere für solche Maßnahmen eingesetzt werden, die schnell umsetzbar sind und Signalkraft haben. Beispielhaft hierfür ist die Förderung der in der Radstrategie festgelegten Quick Wins wie Fahrradbügel und Service Stationen. Darüber hinaus sollen prioritär solche Maßnahmen gefördert werden, die die Verkehrssicherheit verbessern, wie Beschilderungen, Markierungen, Beleuchtungsanlagen sowie Maßnahmen, die den Radverkehrsfluss verbessern. Auch die Einrichtung von Fahrradstraßen und die dafür notwendigen Investitionen im Lande sollen unterstützt werden.
Hintergrund des Förderprogramms
Auf der Grundlage von Artikel 104b Grundgesetz stellt der Bund den Ländern bis zum Ablauf des Jahres 2023 Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Diese sollen in Schleswig-Holstein zielgerichtet im Sinne der 2020 verabschiedeten Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ eingesetzt werden. Die Radstrategie soll Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Radverkehrs in Schleswig-Holstein sein. Als ehrgeizige Oberziele wurden formuliert:
- Mehr Leute aufs Rad
- Unfallzahlen verringern – Vision Zero
- Schleswig-Holstein unter die Top-3-Länder im Radtourismus bringen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind sowohl das Land als auch die Kommunen gefordert, die Qualität der Radinfrastruktur so zu verbessern, dass die Nutzung des Fahrrads sowohl im Alltag als auch in der Freizeit sicherer, komfortabler und damit attraktiver wird. Für Neu-, Um- und Ausbauprojekte stehen den Kommunen auch andere Förderungsmöglichkeiten des Landes wie z.B. das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Darüber hinaus werden durch das Land die notwendigen Sanierungen von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen fortgesetzt.
Weitere allgemeine Informationen zum Sonderprogramm finden Sie hier: