Das Bundesumweltministerium verlängert die verbesserten Förderbedingungen durch das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022. Projektskizzen können aktuell bis zum 31. Oktober eingereicht werden.
Fortführung der verbesserten Förderbedingungen
Am 23. Juni 2021 hat das Bundeskabinett das Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 (link is external) beschlossen. Damit fließen zusätzliche acht Milliarden Euro in konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Von den Klimaschutzinvestitionen der Bundesregierung profitieren auch die Zuwendungsempfänger*innen des Förderaufrufs Klimaschutz durch Radverkehr: Die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpakets bleiben bis zum Ende des Jahres 2022 bestehen. Das bedeutet, dass für Anträge, die sie zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt wird.
Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum sogar eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Landkreise, Städte und Gemeinden, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
Zur BMU Seite: Mehr
Nutzen Sie unsere individuelle Fördermittelberatung.