Beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag wurde sich intensiv mit der Sicherheit von Fußgänger*innen befasst. Der Arbeitskreis VI fordert, den Fußverkehr als gleichwertige Verkehrsart anzuerkennen. Ziel ist es, Unfälle mit Fußgängern deutlich zu reduzieren. Der Arbeitskreis VI empfiehlt:
- ausreichende Flächen für den Fußverkehr bereit zu stellen,
- durchgängige und barrierefreie Fußwegenetze zu errichten und dabei einen sicheren und selbsterklärenden Verkehrsraum zu schaffen,
- sichere Querungen dort, wo offenkundiger Bedarf dafür besteht, einzurichten,
- das Parken an Querungsstellen und in Sichtfeldern zu unterbinden,
- Fuß- und Radwege möglichst voneinander zu trennen, insbesondere innerorts,
- Fußgängerzonen möglichst nicht für andere Verkehrsteilnehmer freizugeben,
- längere Querungszeiten und getrennte Grünphasen für Fußgänger*innen und Abbiegeverkehr (konfliktfreie Ampelschaltung) zu schaffen,
- Assistenz- und Schutzsysteme in Kraftfahrzeugen stetig weiterzuentwickeln und verpflichtend anzuwenden, z.B. Systeme, die Fußgänger*innen erkennen und selbst aktiv bremsen können sowie
- die Kontrolldichte und das Sanktionsniveau zu erhöhen sowie Regelverstöße konsequent zu ahnden.
Zusätzlich wird eine flexiblere Regelung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gefordert. Ein Nationaler Fußverkehrsplan soll die Sicherheit weiter stärken.
Die Empfehlungen finden Sie hier.