Da möchte man nicht dabei gewesen sein. Ein Streit zwischen Busfahrer und Radfahrer eskaliert, am Ende ist einer der Beteiligten schwer verletzt.
Es gilt nicht als Arbeitsunfall, wenn ein aggressiver Busfahrer bei einer Prügelei mit einem Radfahrer schwer verletzt wird – vor allem dann nicht, wenn er »seinen Bus als ›Waffe‹ gegen einen Radfahrer« eingesetzt habe: Dann »verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit«, wie das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil entschied, das bereits im September 2020 ergangen war (Aktenzeichen L 17 U 626/16).
Etwas mehr Rücksicht und Ruhe im Verkehrsgeschehen tut Not.