Urteil des LSG NRW: Schlägerei mit Radfahrer ist kein Arbeitsunfall
Da möchte man nicht dabei gewesen sein. Ein Streit zwischen Busfahrer und Radfahrer eskaliert, am Ende ist einer der Beteiligten schwer verletzt. Es gilt nicht als Arbeitsunfall, wenn ein aggressiver Busfahrer bei einer Prügelei mit einem Radfahrer schwer verletzt wird – vor allem dann nicht, wenn er »seinen Bus als ›Waffe‹ gegen einen Radfahrer« eingesetzt…