Mit dem neuen Förderprogramm des Landes wird die touristische Entwicklung im Binnenland gezielt gestärkt. Seit dem offiziellen Startschuss können nun Projekte gefördert werden, die die Attraktivität der Regionen abseits der Küsten steigern.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Radtourismus: Gefördert werden u. a. Maßnahmen zum Aufbau des Touristischen Radnetzes Schleswig-Holstein an Radfernwegen und ausgewählten Themenrouten sowie zur Entwicklung von Radregionen gemäß den „Qualitätsstandards für den Radtourismus in Schleswig-Holstein“ (z.B. Modernisierung und Qualitätsverbesserung der Wegeinfrastruktur, Beschilderung und Begleitinfrastruktur, Routenanpassung, Anbindung an den ÖPNV, Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information).
Darüber hinaus sind auch nicht-investive Maßnahmen förderfähig – etwa zur Angebotsentwicklung, Digitalisierung oder Planung.
Alle Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Die Antragsfrist für nicht investive Projekte ist der 31.08.2025; für investive Projekte der 30.11.2025.
Ansprechstelle für Projektideen und Nachfragen sind aktuell die Geschäftsstelle beim Büro RegionNord: Katharina Glockner und Olaf Prüß: glockner@regionnord.org Tel: 04821 94 96 32 30
und die Bewilligungsstelle bei der Investitionsbank IB.SH: Grit Bartsch und Tine Louise Lentfer: Grit.Bartsch@ib-sh.de Tel: 0431 99 05 29 06
Außerdem finden Sie hier den Förderaufruf für investive Maßnahmen und hier den Förderaufruf für nicht-investive Maßnahmen