Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein hat ein Informationsschreiben zur rechtssicheren Einrichtung sogenannter „Schulstraßen“ veröffentlicht. Ziel solcher Maßnahmen ist es, den motorisierten Verkehr vor Schulen zeitweise auszuschließen, um die Sicherheit von Schulkindern zu erhöhen und Gefahren durch Bring- und Holverkehre zu verringern.
Das Schreiben erläutert die rechtlichen Grundlagen sowohl aus straßenrechtlicher als auch straßenverkehrsrechtlicher Sicht. Es zeigt auf, dass Schulstraßen in der Regel auf Gemeindestraßen eingerichtet werden können – entweder dauerhaft durch Teileinziehung oder zeitweise im Rahmen von Verkehrsversuchen.
Besonders betont wird die Bedeutung der Einbindung aller relevanten Akteure – von Behörden über Schulen bis hin zur Anwohnerschaft – sowie die Notwendigkeit, mögliche Nebeneffekte wie Verkehrsverlagerungen sorgfältig zu prüfen.
Das Informationsschreiben finden Sie hier.