Ob und wie sich das Bundesverkehrsministerium bewegt, weiß keiner. Aber der Druck nimmt zu:
Koalitionsauschuss Ende März 2023 (das 3-Tage Treffen)
S. 15 Raum- und Verkehrsplanung, Mobilitätsmanagement:
1. Modernisierung des Straßenverkehrsrechtes: Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.
Verkehrsministerkonferenz im März 2023, aus der PM:
„Als weitreichenden Beschluss wertete Minister Oliver Krischer die Einigung der Verkehrsministerkonferenz für mehr Flexibilität und Freiheit für die Kommunen beim Tempo 30. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren begrüßen die Initiative von mittlerweile fast 600 Städten und forderten den Bund auf, die straßenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen. „Immer mehr Kommunen wollen selbst entscheiden, wie sie ihren Verkehr vor Ort organisieren und lenken. Bisher leiden die Städte in Verkehrsangelegenheiten unter einer überbordenden Bürokratie. Dieser enge Rahmen sollte gelockert werden, um den Verkehr sicherer, klimaschonender und gesünder zu gestalten.“ Nordrhein-Westfalen als Vorsitzland wird das Thema aber weiterhin verfolgen und kündigte weitere Beratungen auf den nächsten Konferenzen an.“
Verkehrsministerkonferenz März 2023
RAD.SH unterstützt die Initiative. Aus dem Beschluss der Mitgliederversammlung 2022:
„3. Die Initiative des Städtetages „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ sollte auch vom Land unterstützt werden. Städte und Gemeinden aus Schleswig-Holstein sollten die Freiheit haben, selbst zu entscheiden, wo Tempo 30 den Interessen aller Verkehrsteilnehmenden am besten nützt. Gerade für Klein- und Mittelstädte sollte eine generelle Erweiterung der Möglichkeiten
zur Begrenzung der zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 km/h im innerörtlichen Mischverkehr eingeführt werden, sofern es an einer angemessenen Radinfrastruktur fehlt. Zusätzlich möge die Landesregierung sich im Bund dafür einsetzen, dass Vorreiterkommunen aus Schleswig-Holstein in Pilotprojekten die Einführung von weitreichenden Tempo 30-Ausweisungen ausprobieren können. Das Land Schleswig-Holstein kann hier eine Vorreiterrolle übernehmen und den
Alltagsverkehr, aber auch den touristischen Verkehr fördern.“