Am 11. Oktober 2024 trat die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Zuvor waren neue Ziele in das Straßenverkehrsgesetz (StVG) aufgenommen worden. Derzeit steht die Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) noch aus. Die Verbändeanhörung ist abgeschlossen, die Arbeiten des Bund/Länder Arbeitskreises stehen aber kurz vor dem Abschluss
In einigen Fällen werden neue Regelungen der StVO bereits jetzt angewandt. So ist beispielsweise an Ein- und Ausgängen von Spielplätzen eine erleichterte Einführung von Tempo 30 möglich. Diese Regelung ist unstrittig. Trotzdem empfehlen wir weiterhin, auf die VwV-StVO zu warten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Geplant ist weiterhin und trotz der politischen Situation die Veröffentlichung der VwV im März 2025. Sobald diese veröffentlicht ist, werden wir natürlich Online und in Präsenz (RAD.SH Frühjahrstagung am 16. Mai 2025) über die aktuellen Regelungen informieren.
Weitere Infos
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat ein Hinweisschreiben zur novellierten StVO veröffentlicht. Dieses ermuntert Kommunen und Straßenverkehrsbehörden in Baden-Württemberg, bereits jetzt mit der Arbeit auf Grundlage der neuen Verordnung zu beginnen, obwohl die zugehörige Verwaltungsvorschrift auf Bundesebene noch nicht vorliegt. Das Hinweisschreiben können Sie unter https://www.aktivmobil-bw.de/aktuelles/news/hinweise-zur-sofortigen-anwendbarkeit-der-stvo-novelle/vom/18/12/2024 herunterladen.
Zudem gibt der Leiter des Referats Verkehrsrecht im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Sebastian Kaufmann, ein Interview zum Thema. Dieses können Sie unter https://www.aktivmobil-bw.de/aktuelles/news/die-kommunen-koennen-rad-und-fussverkehr-jetzt-besser-foerdern/vom/18/12/2024 nachlesen.