Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Bereich nachhaltige Mobilität verbessert. Die Neuerungen im Überblick: (Eine Online Sprechstunde zur Antragsberatung findet am 22. März von 14:00 bis 15:00 Uhr statt. Mehr)
- Schließfächer mit Ladeinfrastruktur: Sowohl bei der Errichtung von sogenannten Mobilitätsstationen als auch bei neuen Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäusern können sich Kommunen künftig Schließfächer mit Ladeinfrastruktur (Standardsteckdosen) für EBikes oder Pedelecs über die Kommunalrichtlinie fördern lassen.
- Radabstellanlagen: Künftig muss eine Radabstellanlage, beispielsweise auf einem Schulhof, nicht mehr zwingend rund um die Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich sein, um förderfähig zu sein: Das BMU bezuschusst neue Abstellmöglichkeiten auch dann, wenn sie für die Schulöffentlichkeit – sprich die Schüler*innen und das Lehrpersonal – nur zu den Unterrichtszeiten zugänglich sind.
- Fahrradbrücken, Über- und Unterführungen: Um die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern, können Kommunen nun auch Fördermittel für neue bauliche Überbrückungsanlagen – kurz Fahrradbrücken – beantragen. Auch Über- und Unterführungen, mit denen der Radverkehr geleitet wird, sind förderfähig, wenn dies die günstigere Variante ist. Ob der Fußverkehr bei der Verkehrsführung berücksichtigt wird, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahme innerhalb von 24 Monaten umsetzbar ist.
- Bau von Geh- und Radwegen: Wenn Städte, Gemeinden oder Landkreise neue gemeinsame oder getrennte Geh und Radwege (inner- und außerorts) bauen, müssen sie die Kosten dafür nicht mehr einzeln aufführen, um anteilig Fördergelder zu erhalten. Vielmehr ist das Gesamtvorhaben nun förderfähig. Der Fokus sollte dabei auf dem Radwegebau liegen.
Bis Ende dieses Jahres gelten Förderquoten bis zu 75 Prozent der Gesamtinvestition. Finanzschwache Kommunen können noch höhere Förderquoten geltend machen. Eine Übersicht der Förderquoten finden Sie hier.
Fragen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenlos unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de.