Aus der Pressemitteilung vom 14.03.2022:
Die Mobilitätsverwaltung hat im landesweiten Beratungsgremium Fußverkehr einen Entwurf des ersten Berliner Fußverkehrsplans vorgestellt und startet damit die fachöffentliche Beteiligung. In Umsetzung des Mobilitätsgesetzes erarbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz bis 2024 erstmals einen Fußverkehrsplan, der gleichberechtigt zum Rad- und Nahverkehrsplan die Interessen des Fußverkehrs fördert und das Zufußgehen als Basis einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Mobilität stärkt.
Der Berliner Fußverkehrsplan definiert Maßnahmen, Anforderungen, Standards und Vorgaben für den Fußverkehr. Mit dem Gremium Fußverkehr, in dem seit vorigem Jahr Behörden, Verbände und Zivilgesellschaft unterschiedliche Aspekte zum Thema beraten, und mit den zwölf Berliner Bezirken sollen in den kommenden Wochen die konkreten Inhalte diskutiert werden.
Staatssekretärin für Mobilität, Dr. Meike Niedbal: „Der neue Fußverkehrsplan wird hochwertige Standards für die Infrastruktur für Berlin setzen und so die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen. Außerdem wird er erstmals Vorrangnetze mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr definieren und zahlreiche Maßnahmen zur Förderung erarbeiten.“
Die Berlinerinnen und Berliner legen zu Fuß mehr Wege zurück als mit jedem anderen Verkehrsmittel, laut aktuellem Modal Split sind dies 30 Prozent aller Wege in der Hauptstadt. Seit dem Jahr 2021 regelt das Berliner Mobilitätsgesetz auch die Belange des Fußverkehrs: Auf dieser bundesweit einmaligen Gesetzesgrundlage soll die Verkehrsplanung nun verbindlicher und stärker auf den Fußverkehr ausgerichtet werden.