Durch das Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung stellt der Bund 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Verschiedene Projekte erhalten eine höhere Förderquote. Für finanzschwache Kommunen ist erstmals eine 100-Prozent-Förderung für Klimaschutzmaßnahmen möglich.
Für folgende Programme gelten die geänderten Förderquoten:
- Kommunalrichtlinie: Für alle Förderschwerpunkte werden die Förderquoten jeweils um zehn Prozentpunkte erhöht. Finanzschwache Kommunen können bis zu 100 % Förderung erhalten. Als finanzschwach gelten fortan solche Städte, Gemeinden und Landkreise, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr”: Das BMU gewährt künftig Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Dies entspricht einer Steigerung um fünf Prozentpunkte. Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100 %.
- Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“: Die Förderquote wird von 70 auf bis zu 80 Prozent angehoben, für finanzschwache Kommunen auf bis zu 100 %.
Die verbesserten Förderbedingungen gelten für alle Anträge und Projektskizzen, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Alle weitere Infos zu den Neuerungen finden Sie hier.
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten helfen Ihnen die Kolleg*innen von der Beratungshotline unter 030 39001-170 sowie unter skkk@klimaschutz.de.
Informationen zu den Projekten und weiteren Förderungsmöglichkeiten im Radverkehr gibt es auf unserer RAD.SH Website „Förderungen durch Bund und Land„.