Die Bundesregierung plant laut Bereinigungsvorlage des BMF zum Haushalt 2024, das erst in 2023 beschlossene Förderprogramm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ ersatzlos einzustellen. Ebenso soll das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in 2024 um 44,6 Mio. Euro reduziert werden. Im Detail (Bereinigungsvorlage):
- auf Seite 69 die Reduzierung des Budgets für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ um 44,6 Mio. EUR von 192,6 Mio. EUR auf 148,0 Mio. EUR
- auf Seite 179 die komplette Einstellung von 2024 bis 2027 des Förderprogramms für Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen.Ursprünglich waren. in den nächsten Jahren 29 Mio. EUR (2024) + 83 Mio. EUR (2025 – 2027) vorgesehen
Siehe auch die Pressemeldung des Bundestages vom 19.01.2023.
Bedeutung für Schleswig-Holstein
Grundsätzlich gilt: Bestehende Zusagen gelten unverändert weiter.
Das Sonderprogramm Stadt und Land läuft weiter. Hier stellt der Bund für die Programmlaufzeit bis Ende 2028 für alle Bundesländer zusammen ca. 1,8 Mrd. € zur Verfügung. Auch wenn im Raum steht, dass dieser Betrag um 42 Mio. € gekürzt werden könnte, sind Antragstellungen weiterhin möglich.
Das Programm „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ wird (wahrscheinlich) komplett eingestellt. Anträge für Parkhäuser können über die Nah.SH (Programm Bike&Ride) und den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Programm „Stadt und Land“) gestellt werden.
Mittel aus dem Förderprogramm „Ab auf´s Rad“ können wie bisher beantragt werden..
Alles kann sich aber noch ändern, die Beratungen laufen. RAD.SH bleibt am Ball. Wir melden uns, sobald sich der Nebel lichtet.