Städte müssen Gehwegparken ahnden – anderslautende kommunale Dienstanweisungen sind rechtswidrig
Gehwegparken ist in der Regel verboten und gehört geahndet. Viele Städte dulden es trotzdem mit dem Verweis auf „Parkdruck“. Der Kölner Jurist Jonas Höltig hat dies in der „Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht“ untersucht: „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“ Mit einer kommunalen Dienstanweisung Bundesrecht auszuhebeln, sei „mit dem…