ADFC SH und LBV SH: Radverkehr mit Fahrradstraßen schnell und wirkungsvoll fördern.
Fahrradstraßen sind Straßen, in denen der Radverkehr Vorrang hat. Da in einigen kommunalen Verwaltungen die Erfahrungen fehlten und die Fallstricke der Antragstellung nicht bekannt seien, hat der ADFC eine Handreichung zur Einrichtung von Fahrradstraßen speziell für Kommunen erstellt. Die Handreichung leitet Schritt für Schritt durch den Erarbeitungsprozess. Von der Auswahl der richtigen Straßen, über die korrekte Begründung, alternative Verkehrsführung des PKW-Verkehr bis hin zur baulichen Gestaltung und den Kosten.
„Als einen Grund von fehlenden Einrichtungen von Fahrradstraßen wird uns oft kommuniziert, dass die Kreisverkehrsbehörden diese nicht genehmigen würden“, so Thomas Möller, Landesvorsitzender des ADFC Schleswig-Holstein, und weist daraufhin: „Deshalb freuen wir uns, dass der Landesbetrieb als Obere Verkehrsbehörde unsere Handreichung fachlich beurteilt und besonders unsere Argumente zur Einrichtungsbegründung und auch PKW-Verkehrsführung bestätigt hat!“
„Wir unterstützen die smarte Initiative des ADFC ausdrücklich und freuen uns sehr darüber, die neue „Handreichung für Fahrradstraßen in den Kommunen“ fachlich begleitet zu haben“, betont LBV.SH-Direktor Torsten Conradt. Der LBV.SH betreut derzeit über 5.200 Radwege in Schleswig-Holstein.
Die Handreichung ist eine hervorragende Anleitung für Kommunen. Als Einstieg empfehlen wir unser InfoSheet „Fahrradstraßen„. Für die Detailsarbeit vor Ort und vor allem die Überzeugungsarbeit bei den unteren Verkehrsbehörden ist das ADFC/LBV Papier ein tolles Produkt.