Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundes wird seit dem 1. Oktober fortgesetzt. Förderfähig sind Unternehmen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts z.B. auch Hochschulen. Mit der Richtlinie „Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft“ wird die Anschaffung von gewerblichen Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert.