am 6. Oktober wurde die „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplan“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen. Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge: Fahrrad und Politik, Fahrrad und Infrastruktur, Fahrrad und Mensch sowie Fahrrad und Wirtschaft.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der einen repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann.
- Förderzeitraum: bis zu drei Jahre
- Förderquote: grunsätzlich bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sofern nicht anderes definiert wird (siehe dort)
- zweistufiges Antragsverfahren: in der ersten Phase muss eine aussagekräftige Vorhabenskizze eingereicht werden
- Stichtag für das Einrichten von Vorhabenskizzen bis spätestens 1. August des laufenden Jahres
Merkblätter und Hinweise werden auf den Seiten des BAGs bereitgestellt.