Neu: Sondervermögen des Bundes kann mit anderen Bundesmitteln kombinierbar
Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung der LuKIFG-Mittel (Sondervermögen) eröffnen sich für Kommunen völlig neue Finanzierungsmöglichkeiten.
Was hat sich geändert?
Ab sofort dürfen die LuKIFG-Mittel der Kommunen als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Damit entfällt eine bisher entscheidende Hürde: Die Anrechnung als Eigenmittel war bislang aufgrund des Verbots der Doppelförderung nicht zulässig.
Das bedeutet für Ihre Kommune:
Viele Investitionsprojekte können nun vollständig finanziert werden – ohne den kommunalen Haushalt zusätzlich zu belasten.
Davon profitieren unter anderem Förderprogramme wie:
- Stadt und Land
- Radschnellwege
- Radnetz Deutschland
- Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
- sowie weitere Bundesförderprogramme
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Projekte auf den Weg zu bringen.
Die neuen Regelungen schaffen deutlich bessere Voraussetzungen, geplante Maßnahmen im Fuß- und Radverkehr schneller umzusetzen und vorhandene Fördermittel optimal zu kombinieren.

