Bis zu 100 % Finanzierung jetzt möglich

Neu: Sondervermögen des Bundes kann mit anderen Bundesmitteln kombinierbar Mit den am 28. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen zur Verwendung der LuKIFG-Mittel (Sondervermögen) eröffnen sich für Kommunen völlig neue Finanzierungsmöglichkeiten. Was hat sich geändert? Ab sofort dürfen die LuKIFG-Mittel der Kommunen als Eigenanteil bei Bundesförderprogrammen eingesetzt werden. Damit entfällt eine bisher entscheidende…