2,1 Milliarden Euro neue Fördermittel für kommunale Infrastruktur
Schleswig-Holstein erhält aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro. Davon stellt das Land den Kommunen rund 2,1 Milliarden Euro direkt zur Verfügung. Jede Kommune erhält auf Basis der Einwohnerzahl und der Finanzkraft ein individuelles Budget. Die Beträge sind in der Anlage der Förderrichtlinie für jede Kommune einsehbar. Eine Förderung bis hin zur Vollfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich möglich.
Ausdrücklich wird Verkehrsinfrastruktur als ein förderfähiger Investitionsbereich genannt. Damit können Kommunen grundsätzlich auch Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur finanzieren – beispielsweise den Neu-, Um- oder Ausbau von Radwegen, sichere Knotenpunkte oder andere investive Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist die Grundlage gelegt, damit Städte, Gemeinden und Kreise Förderanträge stellen können. Umfangreiche Informationen sind auf der Informationsseite des Landes verfügbar: LuKIFG – Investitionen für Infrastruktur und Klimaneutralität.

