Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die deutliche Erhöhung der Bewohnerparkgebühren in Freiburg für unwirksam erklärt. Dies bedeutet aber nicht, dass die Höhe von bis zu 480 Euro Jahresgebühr nicht rechtens ist, die Rechtmäßigkeit der Gebühren hat das Gericht ausdrücklich bestätigt. Nicht möglich ist hingegen, die soziale Spreizung (Menschen mit geringerem Einkommen oder mit Behinderungen können einen ermäßigten Satz zahlen) sowie unterschiedliche Gebühren für unterschiedliche große Autos einzuführen (So müssen Autofahrer für Wagen, die kürzer als 4,21 Meter sind, bislang 240 Euro bezahlen, ab 4,7 Metern sind es 480 Euro. Das Gros dazwischen liegt bei 360 Euro)
Das Gericht bemängelte, dass das Straßenverkehrsgesetz nur zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtige. Die Stadt hatte aber „nur“ eine Satzung erlassen. Es wurden dementsprechend lediglich formale Gründe angeführt. Mit Einführung einer Rechtsordnung können die höheren Gebühren eingeführt werden. Der Kläger, der Freiburger FDP-Stadtrat Sascha Fiek, hat also lediglich erreicht, dass die soziale Komponente abgeschafft wird.
Das Gericht sorgte somit für Klarheit, in welcher Form und in welcher Höhe Kommunen die Gebühren fürs Bewohnerparken regeln müssen.
Hintergrund:
Vor drei Jahren einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, den Ländern die Hoheit über die Bewohnerparkgebühren zu übertragen. Vorher galt eine bundesweite Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr. Seither können die Bundesländer fürs Bewohnerparken eine eigene Gebührenordnung erlassen – oder die Aufgabe den Kommunen übertragen. In Schleswig-Holstein gibt es noch immer keine Neuregelung. Hier sind höhere Gebühren weiterhin nicht möglich.
Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) haben die Kommunen bisher eher zögerlich die Gebühren für das Anwohnerparken erhöht. Ende vergangenen Jahres veröffentlichte die DUH eine Übersicht, wonach nur 13 von 104 abgefragten Städten die Gebühren für Anwohnerparkausweise erhöht haben. Auch der Deutsche Städtetag ist für höhere Preise beim Anwohnerparken
Verschiedene Zeitungsartikel dazu: