Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter rechtmäßig sind. Diese betragen zwischen 85 und 130 Euro je E-Scooter und Jahr (Az.: 21 K 4871/22, 21 K 4874/22, 21 K 4923/22, 21 K 5019/22, 21 L 1439/22). Gegen die Urteile kann aber noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
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