Förderziel ist es, die durch städtische Lieferverkehre verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern.
Folgende Maßnahmen werden dabei als förderfähig angesehen:
- Erstellung städtischer Logistikkonzepte
- Erstellung von Machbarkeitsstudien zu konkreten Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
- Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik
Dabei geht es unter anderem um die „Errichtung von lokalen anbieterübergreifenden Mikro-Depots, aus denen Waren mit insbesondere für die Kurzstrecke geeigneten Fahrgeräten, wie Lastenrad oder Sackkarre, oder zu Fuß ausgeliefert werden.“ … Für eine Bewilligung von Fördermitteln müssen Absichtserklärungen von mindestens zwei Unternehmen zur Nutzung der jeweiligen Infrastruktur vorgelegt werden.“
Der Fördersatz beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Erhöhung auf bis zu 80 Prozent kann gewährt werden, wenn es sich bei der Antragstellerin um eine Kommune mit geringer Finanzkraft handelt.
FAQs der BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen)