20 Mio. € FAG-Mittel wurden den Kreisen und Gemeinden im Frühjahr für Radverkehrsinvestitionen zugewiesen. Die Mittel müssen im Jahr 2024 verausgabt werden. Nach 5 Infoveranstaltungen, unzähligen Gesprächen mit Kommunen und Abstimmungen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein hat RAD.SH den Katalog mit sinnvollen, kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen überarbeitet. Er bietet Anregung für diejenigen, die ihre Mittel noch nicht gebunden haben.
Zudem weisen wir darauf hin, dass auch touristische Radverkehrsmaßnahmen durch die FAG-Mittel gefördert werden können. Hier bietet sich ein Austausch mit Ihrer touristischen Organisation an.
Bei Fragen gerne bei Carsten Massau oder Rebecca Bleumer melden.
Ideen für mögliche Maßnahmen zur Verwendung der FAG §33a-Mittel:
- Abstellanlagen (Bügel, Boxen, Fahrradparkhäuser, Ersatz von Felgenkillern, Überdachungen inkl. Beleuchtung)
- Mobilitätsstationen (nur Radverkehrsanteil)
- Radwegebeleuchtung
- Feste Zählstellen
- Piktogramme, Markierungen
Verkehrsbehörde hinzuziehen - Servicestationen
- Schräge Mülleimer an Radwegen
- Haltegriffe, Fußabstellmöglichkeiten an Ampeln
- Touristische Radbegleitinfrastruktur (Rastplätze, Unterstand)
- Infotafeln zu touristischen Radrouten
- Dienstfahrräder
- Lastenräder, zum Beispiel
- zum Verteilen von Mittagessen an Kita, Schule
- für den kommunalen Pflegedienst, sofern das Rad in Besitz der Gemeinde bleibt
- Radwegweisung gem. Handbuch zur Radwegweisung in Schleswig-Holstein
- Verkehrsübungsplätze für Radfahrende
- Ladestationen für Pedelecs
- Eigenanteile für geplante Förderanträge, Stichtag 16.4.2024
- Mehrkosten bei laufenden Maßnahmen
- Planungen für Maßnahmen mit Investitionsstart 2024
- Übungsmarkierungen auf Schulplätzen
- Kommunalfahrzeuge für Räum- und Winterdienst auf Radwegen
- Anbaugeräte für radwegtaugliche Kommunalfahrzeuge
- Räumbesen, Hochentaster, Unkrautbürste, Schneepflug, Salzstreuer
- kurze Lückenschlüsse (auch durch Pflasterung eines unbefestigten Fuß-/Radwegs)
- Radwegsanierung, Beseitigung von Wurzelaufbrüchen und Schlaglöchern
- Einrichtung von Fahrradstraßen, Schutzstreifen, Knotengestaltung
Achtung: Verkehrsbehörde hinzuziehen! - Beseitigung „Rechter Winkel“ (bei Kreuzung Radweg – Straße)
- Lichtsignalanlagen („kluge Ampeln“)