Das Interessensbekundungsverfahren im Rahmen der Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung durch Projekte der nachhaltigen städtischen Mobilität (Nachhaltige Stadtentwicklung – nachhaltige städtische Mobilität) vom 18.10.2022 (Amtsbl. Schl.-H. 2022 Nr. 45, S. 1590) ist in die 2. Runde gestartet.
Die Förderung zielt auf die Entlastung öffentlicher Räume vom Autoverkehr durch den Umbau von Verkehrsflächen und die Verringerung des motorisierten Individualverkehrs. Nicht motorisierte Verkehrsarten sollen gefördert, öffentliche Straßen als Aufenthalts- und Begegnungsräume für Fußgänger attraktiv gestaltet und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert werden.
Die Förderquote beträgt allerdings nur 40%. Einreichungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren ist der 30. November 2023.
Weitere Details
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt. In einem dem Antragsverfahren vorgeschalteten Verfahren zur Interessenbekundung (1. Stufe) wird darüber entschieden, welche Vorhaben in ein anschließendes Antragsverfahren (2. Stufe) aufgenommen werden. Das Interessenbekundungsverfahren wird auf den Internetseiten der IB.SH am 19.09.2023 veröffentlicht werden. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen und den geforderten Inhalten für die Skizze finden Sie im 2. Projektaufruf 2023.
Weitere Informationen zu dieser Fördermaßnahme und zum laufenden Interessenbekundungsverfahren erhalten Sie hier.