Ganz interessant zu lesen: Es werden im Dokument die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anordnung von Radfahrstreifen dargestellt, um dann auf die Besonderheiten bei der Anordnung von (temporären) Radfahrstreifen (oft auch als „Pop-up Radwege“ oder „Pop-up Bike Lanes“ bezeichnet) näher einzugehen, die sich gegenwärtig insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie ergeben. Die Frage der Verstetigung von den, zunächst temporären, Radfahrstreifen wird abschließend unter Ziffer 3 behandelt.
Zum Dokument: WD 7 – 074/20 Straßenverkehrsordnungsrechtlicher Rahmen zur Anordnung temporärer und dauerhafter Radfahrstreifen