Mitte Juli fand im Umfeld der Gottfried-Semper-Schule in Barmstedt ein Wegedialog zum Thema Schulwegsicherheit statt. Ziel war es, Gefahrenstellen im Straßenraum zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zu entwickeln, um eine eigenständige und sichere Mobilität der Schüler*innen zu fördern.
Vierzehn Teilnehmende, darunter Vertreter*innen der Polizei, des Ordnungsamts, der Schulleitung, der Elternvertretung, der Bürgervorsteher und weitere schulische Akteure, erarbeiteten bei der Begehung priorisierte Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse wurden in einem Bericht dokumentiert und der Stadt Barmstedt zur Verfügung gestellt.
Konkrete Maßnahmen und Empfehlungen aus dem Wegedialog:
Ein zentrales Thema war der zunehmende Elterntaxi-Verkehr im direkten Schulumfeld. Dieser sorgt nicht nur für Unübersichtlichkeit und riskante Situationen, sondern steht auch der selbstständigen Mobilität von Kindern entgegen. Deutlich wurde: Schulwegsicherheit lässt sich nicht durch Einzelmaßnahmen herstellen, sondern erfordert einen integrierten Ansatz.
Ein wichtiger Baustein ist dabei der Schulwegplan, der an der Gottfried-Semper-Schule nur in einer veralteten Fassung vorliegt und aktualisiert werden muss. Er ist weit mehr als eine Orientierungshilfe für Eltern, denn er bildet die Basis für verkehrsrechtliche Anordnungen. Nur wenn sichere Schulwege offiziell festgehalten werden, können Tempo-30-Zonen, Fußgängerüberwege oder Querungshilfen gezielt angeordnet werden. Der Schulwegplan ist somit ein strategisches Instrument für Kommunen, um Maßnahmen auf eine rechtlich belastbare Grundlage zu stellen.
Auch das Konzept der temporären Schulstraße, also die zeitweise Sperrung einer Straße vor der Schule während der Bring- und Holzeiten, wurde diskutiert. In Schleswig-Holstein gibt es bisher lediglich zwei Pilotprojekte. In Barmstedt erscheint eine solche Lösung realistisch, da es sich bei der Straße um eine Sackgasse handelt und sich daher gut für eine temporäre Sperrung eignet. Eine Umsetzung wäre rechtlich als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO möglich, ohne dass eine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden müsste. Für eine dauerhafte Einrichtung könnte eine straßenrechtliche Teileinziehung gemäß § 8 StrWG SH erfolgen. Der Austausch mit Eltern und Anliegern ist bei dieser Maßnahme besonders wichtig. In diesem Zusammenhang wurde über alternative Haltepunkte außerhalb des direkten Schulumfelds diskutiert. Sogenannte Elternhaltestellen ermöglichen es, Kinder in fußläufiger Entfernung abzusetzen, ohne das Schulgelände direkt anzufahren.
Auch temporäre Markierungen (bis zur Realisierung einer Querungshilfe), Schülerlotsendienste oder gezielte Informationsarbeit mit Eltern wurden als Maßnahmen aufgeführt.
Der Barmstedter Wegedialog zeigt: Auch mit begrenzten Mitteln lassen sich im Dialog mit den relevanten Akteur*innen Lösungen entwickeln. Viele der identifizierten Maßnahmen – insbesondere Schulwegpläne, Elterntaxi-Management, temporäre Schulstraßen oder einfache Markierungshilfen – sind auch in anderen Städten oder Gemeinden übertragbar. RAD.SH stellt dafür passende Leitfäden, Infosheets sowie Planungsberatung zur Verfügung.
Bei Interesse an dem Format Wegedialog wenden Sie sich gerne an Emely Müller.