Im vergangenen Jahr trat eine geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, in der es auch zahlreiche Neuerung zum Radverkehr gab. Nun folgte die Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/JMVqeE1paZwm6oA28WT?0). Damit tritt die VwV-StVO in Kraft.
In Kürze dürfte der genaue Wortlaut der geänderten VwV-StVO auf der offiziellen Seite www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de zur Verfügung stehen (direkter Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm).
Auf der diesjährigen Fachtagung gab Thomas Schuh von der Bezirksregierung Detmold (dort ist eine der oberen Straßenverkehrsbehörden in NRW angesiedelt) eine Überblick über die Änderungen. Den Vortrag können Sie unter https://www.agfk-niedersachsen.de/zertifizierung-und-service/fachtagungen/fachtagung-2021.html herunterladen (drittletzte Tabellenzeile). In der VwV-StVO geändert wurden u.a. Regelungen zu
– Radfahrstreifen, Schutzstreifen
– Radwegefuhrten
– Überholverbote von einspurigen Fahrzeugen (hier gibt es ein neues Verkehrszeichen)
– Grünpfeil für den Radverkehr (hier gibt es ein neues Verkehrszeichen)
– Radschnellwege (hier gibt es ein neues Verkehrszeichen)
– Fahrradzonen und Fahrradstraßen
– nicht benutzungspflichtige gemeinsame Geh-/Radwege
– Haifischzähne
– Kfz-Parkverbote in Knotenpunkten