Der erzielte Kompromiss sieht vor, Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zu erhöhen, ohne aber den Führerscheinentzug für Raser zu verschärfen. Alle übrigen Punkte der Novelle werden unverändert in Kraft gesetzt. Der neue Bußgeldkatalog tritt in Kraft, sobald er durch den Bundesrat bestätigt und fehlerfrei vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wurde.
Die Verkehrsministerkonferenz beschäftigte sich darüber hinaus mit der Förderung des Radverkehrs. So sprach sie sich gegenüber dem Bund dafür aus, eine langfristige Finanzierungsperspektive über das Jahr 2023 hinaus zu schaffen. „Im VMK-Beschluss wird darüber hinaus der Bund aufgefordert, die Kommunen und Länder bei der Planung und Bau von Radwegeinfrastruktur zu unterstützen. Dieses soll sowohl durch eine finanzielle Beteiligung bei kostenintensiven Kreuzungsbauwerken mit Bundesverkehrswegen wie Brücken über Bundesstraßen oder Eisenbahnstrecken als auch durch die Prüfung, ob bei der Planung von Radverkehrsanlagen auf die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann, erfolgen.“ Die Länder waren sich darüber hinaus einig, dass die StVO und die Verwaltungsvorschrift zur StVO weitere Änderungen bedürfen, um die Sicherheit und die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen.
Die Verkehrsministerkonferenz beschäftigte sich auch mit der Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs. Eine VMK-Arbeitsgruppe schlägt dazu vor, den Einsatz von Fußgängerüberwegen und die Anordnung von Tempo 30 auf Schulwegen zu vereinfachen. „Die Empfehlungen sollen die Grundlage für eine umfassende Fußverkehrsförderung bilden.“ (wie vor). Das Bundesverkehrsministerium wird die Vorschläge der VMK nun prüfen.
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