Die letzte Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV) eröffnet neue Spielräume für die Förderung von Fuß- und Radverkehr. Hier haben wir als erste Übersicht die Grundlagen zusammengefasst.
Aber jeder Anwendungsfall ist einzigartig und bedarf der Betrachtung vor Ort und der Abstimmung zwischen Planenden und Verkehrsbehörden und teilweise auch Nutzenden. Hier unterstützen wir unsere Mitglieder im Rahmen der Planungsberatung fachlich zum Beispiel, wenn es um die Formulierung und Schilderung von Sachverhalten bei einem Antrag auf Anordnung eines Fußgängerüberwegs (= FGÜ = Zebrastreifen) oder einer Fahrradstraße geht. Und auch zu Verkehrsschauen oder Radverkehrsschauen kommen wir auf Wunsch dazu, egal ob auf Einladung von Kommunen oder Verkehrsbehörden.
Unsere Rolle ist es dabei, als neutrale Dritte mit Hinweisen zu unterstützen, was vor dem Hintergrund des Straßenverkehrsrechts möglich oder auch notwendig ist und was für die konkrete Ortslage umsetzbar scheint. Manchmal sind wir auch einfach Dolmetscher zwischen den verschiedenen Sprachen, die im Verkehrsrecht, bei den Verkehrsplaner*innen und den Nutzenden gesprochen werden.
In Zukunft stellen wir hier regelmäßig interessante Beispiele aus unserer Planungsberatung vor – mit dem Ziel, Erfahrungen zu teilen und Impulse für andere Kommunen zu geben.
Unsere Planungsberatung richtet sich an unsere Mitgliedskommunen – im Rahmen einer Erstberatung auch an alle, die es noch werden möchten. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur – online oder direkt vor Ort.