Im Rahmen unserer Planungsberatung wurden wir von einer kleinen Gemeinde im Kreis Schleswig-Flensburg zum Thema Umlaufsperren angefragt.
Oft wird behauptet, Umlaufsperren dienten dem Schutz von Radfahrenden – insbesondere an Stellen, an denen Radwege auf Straßen treffen. Tatsächlich jedoch erhöhen sie häufig das Risiko für den Radverkehr, etwa bei schlechter Sicht in der Nacht oder für Gruppen von Radfahrenden. Ihr eigentlicher Zweck ist es, den Kfz-Verkehr vom Radweg fernzuhalten – nicht, Radfahrende zu schützen. Deshalb unsere Empfehlung:
- Sichtdreiecke freihalten, wo ein Radweg auf eine Straße trifft
- Alternativen zu Umlaufsperren: Ganz ohne. Seitliche Einengung. Sperrpfosten (immer mit Markierung!)
- Wenn keine Alternative möglich scheint:
- Ausführung rot-weiß-reflektierend
- Regelmaße einhalten (siehe ERA 2010, Kapitel 11.1.10)
- Keine Überlappung oder negative Überlappung
Wir haben die wichtigsten Punkte in einer kleinen Übersicht zusammengestelt.
Übrigens: Die Regelmaße werden in der neuen ERA deutlich größere Abstände vorsehen, so dass Radverkehr auch mit Anhängern und Lasträdern passieren kann. Dann sollte das hier der Vergangenheit angehörden.
In Zukunft stellen wir hier regelmäßig interessante Beispiele aus unserer Planungsberatung vor – mit dem Ziel, Erfahrungen zu teilen und Impulse für andere Kommunen zu geben.
Unsere Planungsberatung richtet sich an unsere Mitgliedskommunen – im Rahmen einer Erstberatung auch an alle, die es noch werden möchten. Wir beraten zu sämtlichen Aspekten der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur – online oder direkt vor Ort.