Die Öffnung einer Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung scheint einer der einfachsten und schnellsten Maßnahmen zu sein, um den Radverkehr zu fördern. Radfahrer in Einbahnstraßen in Gegenrichtung zuzulassen, ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Unter welchen Umständen können Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden?
Radverkehr in Gegenrichtung soll in mit Zeichen 220 beschilderten Einbahnstraßen freigegeben werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist und die Verkehrsführung übersichtlich ist. Erforderlichenfalls ist ein Schutzraum für Radfahrer anzulegen.
Dieser Beitrag zeigt, wie Einbahnstraßen mit Radfahrer in Gegenrichtung beschildert werden, was unter ausreichender Begegnungsbreite, einer übersichtlichen Verkehrsführung und dem Schutzraum für Radfahrer zu verstehen ist.