Heute ist die StVO-Novelle in Kraft getreten. Viele fragen jetzt, was für Möglichkeiten es gibt und wie diese anzuwenden sind.
Aktuell können noch keine konkreten Vorgaben oder Empfehlungen zu den relevanten Änderungen der StVO im Vorfeld der neuen VwV-StVO gegeben werden. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, § 45 Absatz 1b Satz 2 und § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 StVO. Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche an der Umsetzung der StVO und der Erstellung der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV) arbeitet. Sobald diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ergebnisse veröffentlicht, werden wir Euch/Sie informieren. In der aktuellen Situation können wir nicht empfehlen, Regelungen eigenständig auszulegen. Vor Inkrafttreten der überarbeiteten VwV-StVO ist die notwendige Rechtssicherheit bei der Anwendung der neuen StVO-Regelungen nur schwer zu gewährleisten. Wir rechnen mit der Veröffentlichung der neuen VwV im Frühjahr 2025.
Links:
- Verkündung der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgesetzblatt vom 10. Oktober 2024: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/299/VO.html
- RAD.SH News vom 14. August 2024: https://rad.sh/stvo-novelle-warum-hoert-man-nichts-von-rad-sh/
- Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen zum §45 StVO findet sich hier