Auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums findet sich ein FAQ Bereich. Fragen zur STVO werden dort laufend beantwortet.
Auch wenn die weitere Entwicklung der Novelle noch offen ist, sollen u.a. die Verwaltungsvorschriften noch dieses Jahr angepasst werden: „Die VwV-StVO wird noch in diesem Jahr umfangreich überarbeitet. “
Und auch eine Definition der Schrittgeschwindigkeit findet sich hier: „Schrittgeschwindigkeit ist in der Regel eine Geschwindigkeit von 4 bis maximal 10 km/h.“