Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern wurde von allen Ländern unterschrieben. Jetzt ist es öffentlich: Das Sonderprogramm Stadt und Land kann starten. Das MWVATT muss im nächsten Schritt noch die notwendigen Richtlinien erstellen. Voraussichtlich im Frühsommer können Projekte eingereicht werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-Verbindungen – auch über kommunale Grenzen hinweg – werden dabei besonders begrüßt. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:
- der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr.
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden.
Artikel aus der Welt am Sonntag.
Alle Infos zum Programm finden sich auf der Website des BMVI.
NEU: Am 23.02. um 10:00 Uhr lädt das BAG zu einer Online-Informationsveranstaltung ein:
Einladung: 20210210_Einladung Informationsveranstaltung Stadt-Land
Tagesordnung: Tagesordnung_Informationsveranstaltung Stadt-Land