Auf der diesjährigen Nationalen Verkehrskonferenz wurden zahlreiche Themen diskutiert, die in einzelnen Bundesländern als besondere Herausforderungen gelten. Besonders hitzig verlief beispielsweise die Debatte zum Thema „Waldbesitzer und Radverkehr“. Wir wollten herausfinden, ob diese immer wieder auftauchenden Themen auch in Schleswig-Holstein eine Rolle spielen. Deshalb befragten wir die Mitglieder unseres Facharbeitskreis. Hier die Ergebnisse unserer internen Umfrage – ein Stimmungsbild aus dem Land:
1. Rettungswege und Einsatzzeiten: Gibt es bei der Abstimmung mit Feuerwehr oder Polizei Probleme?
Rund ein Fünftel der Antworten sagte dazu ja, Herausforderung ist der Weg mit privatem PKW zur Feuerwehrstation
- Freiwillige Feuerwehr lehnt Fahrradstraßen ab, weil die Kameraden dadurch nicht schnell genug zum Feuerwehrhaus kommen.
- Die Anfahrt der freiwilligen Feuerwehr zur Wache um dort zum Einsatz zu starten verhindert, dass Fahrradstraßen oder weitere 30 Zonen/Straßen ausgewiesen werden können, die dem Radverkehr zugute kommen würden.
- FFW –> Hilfsfrist 10 min, private Fahrten der FFW zur Wache behindert durch Tempo 30 und Radfahrende auf Straße
2. Wirtschaftswege im ländlichen Raum: Gibt es Konflikte zwischen Radfahrenden und Landwirtschaft?
Ein Drittel der Antworten bejahte diese Frage. Die zunehmende Größe und Geschwindigkeit der landwirtschaftlichen Maschinen scheint ein Sicherheitsproblem darzustellen. Radfahrende können (und wollen?) nicht immer sofort ausweichen:
- Die Ausweisung von Fahrradstraßen wurde durch den landwirtschaftlichen Verkehr verhindert, da die Fahrzeuge die Radfahrenden nicht überholen können.
- Verschmutzte Fahrbahnen, gegenseitige Rücksichtnahme.
- Radfahrende weichen nicht aus; Erntefahrzeuge sind sehr schnell unterwegs (Gefahrenpotential)
- Größe der Fahrzeuge, schmale Wege ohne Bankett
3. Wirtschaftswege im ländlichen Raum: Gibt es Konflikte bei der Frage, ob ein Radweg an einer Straße entlanglaufen soll, oder ein Wirtschaftsweg genutzt wird?
Hier gab es lediglich einzelne Rückmeldungen, die eher spezielle Aspekte betrafen:
- Bisher verhinderten Förderungen nach GVFG, das Radwege auf parallel laufenden Feldwegen errichtet werden konnten, denn es wurde nur gefördert wenn der Radweg entlang der Straße verlief
- Seitens der Politik und Verwaltung wird häufig ein begleitender Radweg gefordert, aufgrund von Flächenverfügbarkeit und Naturschutzbelangen steht die Verwaltung aber auf dem Standpunkt der Nutzung der Wirtschaftswege
- Eigentumserwerb, Zuständigkeit mit dem Straßenbaulastträger,
4. Radwege in Waldgebieten: Gibt es Konflikte mit privaten Waldbesitzern/Waldbesitzerinnen (z.B. Sicherungspflicht)?
Dies scheint kein Thema in Schleswig-Holstein zu sein, lediglich einzelne Personen sprachen das an, z.B.:
- Insbesondere beim Thema Wegezustand / Befahrbarkeit sowie auch dann, wenn der Weg durch FFH- und sonstige Gebiete führt.
5. Wird die Errichtung von Fahrradabstellanalgen und die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad bei Neubauvorhaben (Wohnen/Gewerbe) berücksichtigt?
Zu diesem Punkt gab es einzelne, den Einzelhandel betreffende Rückmeldungen. Die meisten sahen hier keine Probleme.
- bei Gewerbe (Handel) fällt es mir auf und ist mir leider ein Dorn im Auge. Auch gute Zuwegungen fehlen leider häufig
- Es sollte insbesondere eine Regelung für den Einzelhandel geben, gut zugängliche Radabstellanlagen in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Die diesbezüglichen Regelungen der LBO (Stellplatzerlass) sollten da eindeutiger ausfallen.
Fazit:
Zwar ist diese Umfrage nicht repräsentativ, sie vermittelt jedoch einen ersten Eindruck. Besonders bei den ersten beiden Fragen deuten sich in einigen Kommunen Herausforderungen an – auch wenn keine akute Dringlichkeit erkennbar wurde. Wir behalten die Themen im Blick und werden gezielt nach Lösungsansätzen aus anderen Bundesländern suchen. Weitere Rückmeldungen sind herzlich willkommen!