Die Arbeit der Unfallkommissionen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung ist gemeinsame Aufgabe von Polizei, Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Sie ist in der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Straßenverkehrs-Ordnung verankert.
Erfolgreiche Unfallkommissionsarbeit setzt voraus, die Methodik einer Örtlichen Unfalluntersuchung zu beherrschen. Die Teilnahme an entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen ist dabei von besonderer Bedeutung. Sie gewährleistet, dass aktuelles Fach- und Basiswissen bei den Beteiligten vorhanden ist.
RAD.SH hat in einem Dialogprozess mit der obersten Verkehrsbehörde, der oberen Verkehrsbehörde und der Landespolizei einen Entwurf erarbeitet, wie die Fort- und Weiterbildung den aktuellen Erfordernissen angepasst werden kann.
Zum Download: 2024-10-12 Empfehlungen zur Richtlinie Unfallkommissionsarbeit in SH