Mit dem Erlass der „Radverkehrswegweisung in Schleswig-Holstein“ vom 30. Mai 2023 hat das Wirtschaftsministerium die Grundlagen für die nicht amtliche Beschilderung von Kreisradwegenetzen, Radfernwegen und regionalen Radrouten im Land erneuert. Die wichtigste Änderung: Das neue Standardmaß für Armweg- und Tabellenwegweiser beträgt in Schleswig-Holstein nun 800mm x 200 mm bei einer Schriftgröße von 49 mm. Zulässig sind außerdem größeren Armweg- und Tabellenwegweiser mit einem Maß von 1000 mm x 250 mm bei einer Schriftgröße von 63 mm.
Wegweiser, die diesem Standard nicht entsprechen, sollen im Rahmen von qualitätsverbessernden Unterhaltungsmaßnahmen sukzessive entfernt werden.
Den vollständigen Erlass finden Sie hier: Amtsblatt_2023_Radverkehrswegweisungserlass