In zwei neuen Erlassen des Verkehrsministeriums werden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, innerorts Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn für den Radverkehr sowie die Markierung von Fahrradpiktogrammketten anzuordnen.
In Baden-Würtemberg können Kommunen künftig auf Straßen mit schmaler Kernfahrbahn Radschutzstreifen einrichten. So können dort wichtige Lücken in innerörtlichen Radnetzen geschlossen werden, wo keine alternativen Handlungsmöglichkeiten bestehen. Die spezifischen Voraussetzungen, ob die Anordnung von Schutzstreifen im Rahmen des Erlasses möglich ist, sind im Einzelfall zu prüfen. Im Erlass sind entsprechende Prüfkriterien definiert.
Darüber hinaus wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Piktogrammketten in Baden-Württemberg geklärt.Mit dem Erlass zu Piktogrammketten wird ermöglicht, den Kfz-Verkehr in besonderen Situationen den Radverkehr und seine besondere Schutzbedürftigkeit hinzuweisen.
Das Verkehrsministerium hatte bereits in einem früheren Erlass Möglichkeiten für den Einsatz von Schutzstreifen außerorts eröffnet.