Nach der Verabschiedung der StVG Novelle ist jetzt auch die Novellierung der StVo verabschiedet worden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. Juli den Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Länder und Kommunen sollen nun mehr Flexibilität bei ihren Entscheidungen bekommen. Radfahrstreifen und Fahrradabstellanlagen könnten jetzt leichter auf der Fahrbahn eingerichtet werden, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30, zum Beispiel beim so genannten Lückenschluss zwischen zwei schon vorhandenen Tempo-30-Strecken, vor Fußgängerüberwegen, Spielplätzen und hochfrequentierten Schulwegen sowie Zebrastreifen sollen einfacher umgesetzt werden können. Es fehlt aber (noch) ein Hinweis auf die „Vision Zero“ (In einer begleitenden Entschließung habe der Bundesrat angeregt, die „Vision Zero“ in einer Präambel zur StVO als Leitbild zu etablieren) und natürlich die generelle Möglichkeit von Kommunen, Temporeduzierungen selber anordnen zu können.
DIe Novelle muss jetzt noch mit der VwV-StVO konkretisiert werden. Ob mit der Novelle signifikante Verbesserungen erreicht werden konnten, wird sich dann zeigen. Umstritten ist weiterhin bei allen Maßnahmen der Nachweis der Gefährdungslage. Hier wird sich zeigen, ob wirklich was postives hinten bei rauskommt (siehe auch Kommentar in der ZEIT)
Kommentar ADFC
Kommentar VCD
Kommentar Changing Cities