Umlaufsperren – umgangssprachlich auch Drängelgitter genannt – sind auf Radwegen ein Ärgernis für Radfahrer, da sie, insbesondere für Radfahrer mit Anhängern, nur schwer passierbar sind. Umlaufsperren werden aber nie willkürlich aufgestellt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Sollen Umlaufsperren auf Radwegen aufgestellt werden? Gibt es rechtliche Vorgaben zur Ausgestaltung?
Antwort: Auf die Einbringung von Umlaufsperren auf Radwegen sollte verzichtet werden. Sind Umlaufsperren auf Radwegen zwingend erforderlich, so ist innerorts eine Einfahrbreite von mindestens 1,30 m notwendig; außerorts mindestens 1,15 m. Umlaufsperren dürfen sich nicht überlappen, müssen rot-weiß gestreift und beleuchtet sein. Zwischen den Umlaufsperren ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.