Der NRVP 3.0 ist die Strategie für die Radverkehrsförderung in ganz Deutschland und Leitlinie für Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft bis 2030.
Der NRVP setzt für das Fahrradland 2030 konkrete Ziele:
- Die Anzahl der Wege nimmt von rund 120 auf 180 Wege je Person und Jahr zu – ohne dass dies zu Lasten der übrigen Verkehrsarten des Umweltverbundes geht.
- Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege erhöht sich von 3,7 Kilometer auf sechs Kilometer.
- Gegenüber 2019 reduziert sich die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden um 40 % – trotz deutlich mehr Radverkehr.
Als Orientierung – auch für die Akteure vor Ort, die die allermeisten Radverkehrsmaßnahmen umsetzen – haben wir uns deshalb ein Ziel gesetzt: Die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen soll sich perspektivisch an rund 30 Euro je Person und Jahr orientieren.
Der NRVP wird seit 2002 regelmäßig neu aufgelegt. Der aktuelle NRVP ist Ende 2020 ausgelaufen. RAD.SH bei der Erstellung mit beteiligt. Edwin Süselbeck von der AGFK Niedersachsen hat die Bundesarbeitsgemeinschaften in den Gremien vertreten.