„Stuttgarter Rechtecke“ – Multifunktionsflächen für aufgeräumte Gehwege
Nach den „Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sollten Gehwege mindestens 2,50 Meter breit sein. Vor allem im innerstädtischen Bereich ist dieses Maß jedoch durch verschiedene Hindernisse auf dem Gehweg wie Parkscheinautomaten, Fahrradbügel, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter oder Beschilderungen eher theoretisch. Der Raum für FußgängerInnen ist meist stark eingeschränkt.
Stuttgart versucht dieses Problem im Rahmen des strategischen Fußverkehrskonzeptes mit den sogenannten „Stuttgarter Rechtecken“ zu lösen. Dabei werden einzelne Kfz-Stellplätze in Multifunktionsflächen umgewandelt, in denen Hindernisse auf einer erweiterten Fläche auf Gehwegniveau gruppiert werden. Dadurch können FußgängerInnen die gesamte Gehwegbreite barrierefrei nutzen.
Mehr Info:
Stuttgarter Rechteck schafft Platz für Fußgänger*innen – Planersocietät (planersocietaet.de)
Stadt richtet erstes „Stuttgarter Rechteck“ ein | Landeshauptstadt Stuttgart